Freiherr

Freiherr

Freiherr war ein Adelstitel in Deutschland (außerhalb auch Baron genannt) zwischen niederem Adel und Graf.

Freiherren waren meist Richter für den Landherren (Graf oder Herzog).

Die weibliche Form lautet "Freifrau", für eine Tochter eines Freiherren auch "Freiin".

Heute ist der ehemalige Adelstitel lediglich Namenszusatz im Sinne eines Familiennamens.

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