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Fürst Fürst (lat. princeps = der Erste, davon engl. u. franz. prince) ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im Alten Reich der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen waren. Etymologisch ist das deutsche Wort Fürst mit dem engl. the first = "der Erste" verwandt. In den fränkischen Königreichen und später im Heiligen Römischen Reich (HRR) waren Fürsten die Landesherren nach dem König bzw. Kaiser, das heißt königliche Amtsträger mit teils erblicher Hoheit über einen weltlichen und ggf. auch kirchlichen Herrschaftsbereich. Zum Fürstenstand zählten im Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen. Als geistliche Fürsten wurden Erzbischöfe, Bischöfe und manche Äbte bezeichnet. Im Hochmittelalter wählten die Fürsten den König, später war dieses Recht den sieben Kurfrüsten vorbehalten. Mit dem Ende des Alten Reiches wurden viele deutsche Fürsten souveräne Herrscher ihres Landes. Die anderen, deren Territorium unter die Herrschaft eines anderen Staates kam, behielten den Fürstentitel als Ehrenprädikat. Kurfürst Ein Kurfürst (lat.: princeps elector imperii oder elector) gehörte zu der begrenzten Zahl jener Fürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl (der sog. Kur, mittelhochdeutsch: kur oder kure) des deutschen Königs und römischen Kaisers zustand. Beschreibung ist von Wikipedia zur Verfügung gestellt worden |
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