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Fürstenabfindung
Entschädigung der 1918 abgesetzten deutschen Dynastien (nach dem deren Enteignung 1926 durch Volksentscheid abgelehnt worden ist) : geregelt in 26 Einzelverträgen der Länder. Die Fürsten werden in der Hauptsache mit Geld abgefunden und erhalten teilweise ihr Domänen und Schlösser zurück.
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