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Herzog Herzog, von althochdeutsch: herizogo "der vor dem Heer zieht", ist ein Adelstitel.Ursprünglich waren Herzöge germanische Heerführer, die für die Dauer eines Kriegszuges von Stammesfrüsten durch Wahl oder durch Los bestimmt wurden. In der Merowingerzeit waren Herzöge königliche Amtsträger mit vorwiegend miliätrischen Aufgaben, denen der König ein Herzogtum mit Oberhoheit über Land- und ggf. Markgrafschaften verliehen hatte. Im Frühmittelalter entstanden im Raum des fränkischen Reiches erbliche Stammesherzogtümer, die von den Karolingern aufgehoben wurden, mit dem Niedergang der königlichen Zentralgewalt Ende des 9. Jahrhunderts aber wieder auflebten. Die Stammesherzöge im Ostfrankenreich zu Zeiten Heinrichs I. waren Erben bestimmter Herrscher-Dynastien. Unter der Politik der Kaiser im Heiligen Römischen Reich wandelten sich im 12. und 13. Jahrhundert die Stammesherzogtümer zunehmend in Territorial- und Titular-Herzogtümer. Ein Herzog war danach Herrscher über bestimmte ggf. räumlich zerrissene Territorien oder Träger des vom König verliehenen Adelstitels. Die Herzogswürde wurde vom König als Lehen vergeben und konnte auch wieder entzogen werden (siehe Heinrich der Löwe, 1180). Auf diese Weise wurde der ursprünglich auf ein Stammesgebiet bezogene Titel eines "Herzogs von Sachsen" nach 1180 aufgespalten und regional völlig neu zugeordnet, indem die Erzbischöfe von Köln den Titel eines "Herzogs von Westfalen" (einer bis dahin zu Sachsen gehörigen Region, quasi West-Sachsen) erhielten, während das Fürstenhaus der Askanier den Titel eines "Herzogs von Sachsen" für den Ostteil des bisherigen Herzogtums erhielt (seit 1356 auch als Kurfürsten von Sachsen mit Sitz in Wittenberg). Durch Aussterben der Wittenberger Askanier 1423 ging der Kurfürsten- und sächsische Herzogstitel an die viel weiter östlich sitzenden Markgrafen von Meißen über, wodurch der ursprünglich auf das heutige "Niedersachsen" zentrierte Herzogstitel und Landesnahme in das heutige "Land Sachsen" geriet, mit dem er bis dahin überhaupt nichts zu tun hatte. Während sich in Bayern der stammesbezogene Herzogstitel seit 1180 auf die Ländereien der Wittelsbacher beschränkte, die ihn seither führten, kam der schwäbische Herzogstitel völlig außer Gebrauch, und der fränkische führte als eher bedeutungsloser Ehrentitel der Fürstbischöfe von Würzburg ein Schattendasein bis 1802/03. Zugleich aber traten im Spätmittelalter durch Rangerhebungen verschiedener Fürsten neue Herzogtümer hinzu: Den Anfang machten die 1180 der von ihnen besetzten Stammesherzogtümer Sachsen und Bayern verlustig gegangenen Welfen, die im 13. Jahrhundert für ihre Erbbesitzungen in Norddeutschland den Titel eines "Herzogs von Braunschweig" erhielten. Im 14. Jahrhundert wurden z.B. die Fürsten von Mecklenburg, im 15. Jahrhundert der Graf von Württemberg vom Kaiser zu Herzögen "befördert". In der Frühen Neuzeit ebbte diese Form der Rangerhöhung ab; statt dessen versuchten nun etliche Herzöge, den noch höherwertigen Kurfürsten-Titel (mit dem Recht der Teilnahme an der Kaiserwahl) zu erlangen, was dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg 1692 gelang, dem konkurrierenden Herzog von Württemberg jedoch erst 1803. Mit der Zerschlagung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" zwischen 1803 und 1806 und der Herrschaft Napoleons I. über Deutschland erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden - wie der von Württemberg - erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten - wie die diversen von Anhalt - stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte der Wiener Kongreß der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in Deutschland bisherige Herzöge 1815 zu "Großherzögen" auf (Sachsen-Weimar-Eisenach, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, Luxemburg). Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat "Hoheit") waren zwischen 1815 und 1918 nur noch: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1886, Linie Hannover ab 1913), der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor zwei bzw. drei Teilherzogtümer), der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der bis 1864 als Herzog von Schleswig und Holstein regierende König von Dänemark sowie die (in dieser Dreier-Kombination ab 1826 in Thüringen herrschenden) Herzöge von Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg. Innerhalb Europas existierten ab 1815 souveräne Herzogtümer lediglich noch innerhalb Italiens (Modena, Parma und zeitweilig Lucca), die 1859/60 im Zuge der italienischen Einigung verschwanden. Beschreibung ist von Wikipedia zur Verfügung gestellt worden |
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