Marschall

Marschall

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Mit Marschall (von ahdt. marahscalc, Marschall, Stallmeister oder Pferdeknecht, zusammengesetzt aus marah, Mähre und scalc Schalk, Diener) wird heute einer der höchsten oder der höchste militärischen Dienstgrade bezeichnet. In den USA bezeichnet man mit Marschall (United States Marshal) auch eine Funktion im Rechtssystem.

Geschichtliche Entwicklung

Der Marschall war im Mittelalter eines der vier bzw. fünf alten Hofämter, zunächst im wesentlichen Stallmeister. Aus der Oberaufsicht über die Pferde und damit über das berittene Gefolge entstand einerseits mit dem Aufkommen der Ritterheere der Oberbefehl des Marschalls im Kriege und die Führung der Ritterschaft bzw. der Landstände, andererseits eine Oberaufsicht über das gesamte Hofwesen, was endlich dazu führte, dass der Marschall die Obliegenheiten des Truchsessen, Mundschenken und Küchenmeisters übernahm.

Vor allem war er auch Reisemarschall und hatte für die Gäste zu sorgen. In den meisten deutschen Territorien wurden im späteren Mittelalter diese Funktionen auf verschiedene Beamte verteilt:

  • · Oberbefehlshaber wurde der Feldmarschall,
  • · die Leitung der Hofgeschäfte und die Gerichtsbarkeit erhielt ein Hofmarschall.
  • In dieser Funktion stand er auch dem Hofgericht vor. Die landesherrlichen Hofgerichte in Deutschland entstanden teils aus dem vom Landesherrn als Grafen persönlich geleiteten Landgericht, teils aus den Landtagen und Hoftagen. Sie hatten vielfach ständischen Charakter, waren mit adligen Schöffen besetzt und wurden vom Marschall präsidiert.Sie waren vor allem zuständig für Lehnssachen und für Personen ritterlichen Standes.
  • · die ursprüngl. Funktion ein besonderer Stallmeister.
  • Der "alte" Marschall, dessen Amt inzwischen meist erblich geworden war, behielt, außer dass er bei Körnungen usw. noch die alten Dienste tat, in einigen Territorien nur noch den Vorsitz der Landstände bzw. des Landtags.
  • Später - seit dem 16. Jahrhundert - war Marschall allgemeiner Titel der Oberbefehlshaber eines Heeres.

    Der Titel Erbmarschall war später ein reiner Ehrentitel einer der Kurfürsten. Johann Wolfgang Goethe der am 3. April 1764 Augenzeuge der Krönung Josephs II. zum römisch-deutschen König in Frankfurt war, erwähnt dazu in Dichtung und Wahrheit I,5

    • Vor allen schwang sich (...) der schöne schlanke Erbmarschall auf sein Roß; er hatte das Schwert abgelegt, in seiner Rechten hielt er ein silbernes gehenkeltes Gemäß, und ein Streichblech in der Linken, so ritt er in den Schranken auf den großen Haferhaufen zu, sprengte hinein, schöpfte das Gefäß übervoll, strich es ab und trug es mit großem Anstande wieder zurück. Der kaiserliche Marstall war nunmehr versorgt.
  • Später wurde der Titel fast nur noch als Ehrentitel für verschiedende Gelegenheiten verliehen. Mit diesem nicht unbedingt militärischen Titel wurden häufig erfolgreiche militärische Führer geehrt. Am bekanntesten hierbei sind der Marschall von Frankreich und die Verleihung des Titels Reichsmarschall an Hermann Göring durch Adolf Hitler.