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Philipp Carl Graf v. Alvensleben-Hundisburg,Kabinettsminister
Geb. 16. Dezember 1745 in Hannover, gest. 21. Oktober 1802 in Berlin. Konfession: evangelisch.
1770-74
Beschäftigung im preußischen Justizdienst; Referendar beim Kammergericht (1. Oktober 1770), Revisionstätigkeit in Prenzlow (1771), Magdeburg und Halberstadt, beim Stift Quedlinburg und beim Obergericht Stendal (1772).
1774-75
Hofkavalier bei der Prinzessin von Preußen; Funktion eines Deputierten der altmärkischen Stände zur Überprüfung und Ordnung des ritterschaftlichen Kreditwesens.
1775-87
Preußischer Gesandter in Dresden.
1787
Alvensleben schließt mit dem kursächsischen Minister v. Stutterheim eine Geheimkonvention in der bayrischen Erbfolgeangelegenheit ab.
Autor (kultur)historischer Abhandlungen
Ernennung zum Ehrenmitglied der Berliner Akademie der Künste und Wissenschaften.
1788
Ernennung zum außerordentlichen Gesandten bei der Republik der Vereinigten Niederlande; Unterzeichnung der Präliminarien, die später zu einem Dreibund Preußens mit den Seemächten führen (13. Juni).
1789
Preußischer Gesandter in London.
1791
Ernennung zum wirklichen Geh. Staats-, Kriegs- und Kabinettsminister (1. Mai).
1792
Erhalt des Roten Adlerordens.
1798
Erhalt des Schwarzen Adlersordens.
1801
Nach dem Tod Finckensteins wird Alvensleben erster Kabinettsminister. Erhebung in den Grafenstand im Januar.
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