Vogt

Vogt

Der althochdeutsche Begriff Vogt (auch Voigt, v. lat.: advocatus Hinzu-/Herbeigerufener -> "Rechtsbeistand") bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit.

Das durch ihn vertretene Rechtsprinzip leitet sich sowohl von spätrömischen Beamten, den vorgenannten advocati, als auch von der germanischen Munt ab, und ist ein Schutzverhältnis, das auch Gewalt- und Vertretungsrecht einschließt.

Speziell seit den Karolingern ist der Vogt ein staatlicher Beamter, der als Stellvertreter von kirchlichen Würdenträgern (z.B. Bischöfe oder Äbte) oder Institutionen diese in weltlichen Angelegenheiten, insbesondere bei weltlichen Gerichten vertritt. Der Kirche waren seit der Spätantike solche Vertreter vorgeschrieben, da sie keine weltlichen Geschäfte ausüben sollte. Der Vogt stellt daher im Immunitätsbereich z.B. eines Klosters oder Bistums eine Art Schutzherr dar und führt meist auch dessen Heeraufgebot (Schirmvogtei). Außerdem übt er die hohe Gerichtsbarkeit (anstelle des Grafen) aus (Vogteigericht). Bei Eigenklöstern besetzt häufig der Eigenklosterherr selbst das Vogtamt.

Karl der Große lässt 802 in den Grafschaften Vögte in klösterlichen und bischöflichen Immunitäten einsetzen. Im 10. Jahrhundert entwickelt sich dieses Amt zu einem erblichen Lehen des Hochadels und wird von diesem als eine Form der Macht- und territoralen Expansion genutzt.

Landvogt

Ein Landvogt ist im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit ein Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet, der Landvogtei, das er für den Landesherrn zu verwalten hat. In dessen Auftrag übt er die Vogteirechte aus: Er hat den Vorsitz im Landgericht und er muss die Landesverteidigung organisieren. Im Krieg führte er das Lehensaufgebot des Landes. Amtsitz des Landvogtes war eine landesherrliche Burg.

Besonders lange hielt sich die mittelalterliche Institution der Landvogtei in den beiden Markgraftümern Ober- und Niederlausitz. Im 14. Jahrhundert von den brandenburgischen Askaniern eingeführt, waren die Landvögte auch unter den böhmischen Königen (bis 1620/35) und unter den sächsischen Kurfürsten die höchsten Beamten der Landesherren. Ende des 17. Jahrhunderts verlor das Amt aber an Bedeutung und wurde zu einem bloßen Titel der sächsischen Kurprinzen (Thronfolger).

Burgvogt

Kastellan stammt aus dem lateinischen und war eine Bezeichnung für Burgvögte oder Verwalter von Schlössern und öffentlichen Gebäuden.

Er übte im Namen des Landesherrn die Gerichtsbarkeit aus. Oft unterlag ihm auch die Heeresverwaltung des Bezirkes. Er war nur seinem Dienstherren zur Rechenschaft verpflichtet.

In der gesellschaftliche Rangfolge von Bediensteten stand er an der obersten Stelle. Verwendet wurden auch die Bezeichnungen "Haushofmeister", bisweilen auch als "Majordomus" . Er bekam mit seiner Familie - getrennt vom übrigen Personal - von der Küche ein eigenes mehrgängiges Mahl, welches an der "Verwaltertafel" angerichtet wurde.

Schultheiß

Als Schultheiß bzw. Schulze bezeichnete man früher den Gemeindevorsteher (heute die Funktion des Brügermeisters), den Vogt oder den Vollstreckungsbeamten des Landesherren, in der Regel des Grafen. Als Beamter (villicus) des Landesherren hatte er die Aufgabe, seinen Fronhofsverband (villicatio) zur Einhaltung ihrer Abgabe- und Dienstverpflichtungen gegenüber dem Landesherren anzuhalten. Vom "Schuld" und "heißen" (mittelhochdeutsch: Schultheize) und "der die Verpflichtungen zur Leistung befiehlt" (lat. scultetus) – etwa ein "Vollzugsbeamter". Später konnte er auch der Vorsteher eines städtischen (Stadtschultheiß) oder dörflichen Gemeinwesens (Schulze) sein. Bei der ostdeutschen Kolonisation im Mittelalter hatten meist ritterliche Unternehmer diese Funktion als Erbschulze inne. Im altdeutschen Gerichtswesen (siehe Thing) hatte er den Vorsitz über die Schöffen im Hofgericht.

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